AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Materiallieferung inkl. Verlegung

  • Mündliche oder telefonische Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
  • Falls nicht anderes vorgegeben, wählen wir die Verlegerichtung nach unserer langjährigen Erfahrung, meist von der Tür zur wichtigsten Lichtquelle.
  • Vorausgesetzt werden normgerechte Unterböden. Für die Verlegung von Parkett und anderen Bodenbelägen muss eine Temperatur von 15 Grad Celsius gesichert sein.
  • Notwendige Unterbodeninstandsetzung oder Reparaturen werden gesondert verrechnet und zwar nach aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch.
  • Verlegte Holzfußböden sind vor schädlicher Feuchtigkeitseinwirkung und übermäßiger Austrocknung zu schützen. Die Oberfläche des Holzfußbodens und das Wohlbefinden des Menschen erfordern die Beachtung eines gesunden Raumklimas. (etwa 20 Grad Celsius und 50-60 % relative Luftfeuchtigkeit).
  • Bei Fußbodenheizung fordern Sie bitte das entsprechende Merkblatt an.
  • Nach Möglichkeit wird der in der Bestellung angeführte Termin eingehalten. Falls jedoch Verzögerungen vorkommen (z.B. verursacht durch nicht lieferbares Material, Betriebsstörung…) bestehen für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche.
  • Bodenbeläge wie z.B. Teppich, PVC, Linol… werden nicht nach dem tatsächlichen Flächenmaß abgerechnet, sondern nach dem notwendigen Bestellmaß inkl. Verschnitt. Ein eventueller Verschnittanteil wird von uns in der jeweiligen Wohnung zurückgelassen. Für ein Abhandenkommen übernimmt unsere Firma keine Haftung.
  • Bei Veloursteppichböden können in seltenen Fällen – ohne die Gebrauchstauglichkeit zu beeinträchtigen – bleibende Schattierungen (Shading) auftreten, deren Ursache nicht material- oder konstruktionsbedingt ist. Hierfür kann deshalb keine Gewährleistung übernommen werden.
  • Offenkundige Mängel müssen nachweislich vor der Benützung bekanntgegeben werden. Wird diese Benachrichtigung nicht rechtzeitig vorgenommen, sind die Kosten für ein eventuelles Aus- und Wiedereinräumen der Wohnung bzw. die Reinigung von Möbeln oder ähnliche Kosten, die mit der verspäteten Bekanntgabe in Zusammenhang stehen, vom Auftraggeber zu tragen. Beanstandungen sind schriftlich mitzuteilen.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  • Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Auftraggeber, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1 % pro angefangenem Monat die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist er damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden. Gerichtsstand Oberndorf.

Materiallieferungen

  • Transportschäden sind sofort dem Spediteur, der Bahn oder dem Fahrer zu melden, bzw. auf dem Lieferschein zu vermerken.
  • Mängel müssen sofort innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung und vor dem Verlegen an das Werk bzw. die Verkaufsniederlassung gemeldet werden.
  • Franko-Rücksendungen ganzer Verkaufseinheiten innerhalb von 60 Tagen werden von uns mit einem Abzug von 20 % des Fakturenwertes vergütet. Nicht mehr komplette Verkaufseinheiten (z.B. lose Platten, Dielen, offener Kleber…) und Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
  • Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Auftraggeber, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1 % pro angefangenem Monat die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist er damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden. Gerichtsstand Oberndorf.
  • Ihr Parkett wird speziell für Sie angefertigt. Aufgrund verschiedener Dimensionen ist es uns leider nicht immer möglich, Ihre Bestellung auf die exakte Menge zu produzieren. Deshalb kann es bis zu 3% Materialüberlieferung und Verrechnung kommen.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.